BACM Wirtschaftsberatung - Der Partner Ihres Vertrauens
Ihr Partner für viele im Betrieb anfallenden und notwendigen Tätigkeiten:
- Allgemeine Beratung
- Existenzgründungsberatung
- Entwicklung eines Businessplanes
- Aufbauberatung
Ferner sind wir gem. Steuerberatungsgesetz (StBerG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl I 2735/BStBl 1975 I 1082), in der jeweils aktuellen Fassung behilflich bei folgenden Tätigkeiten (§ 6 Abs. 4 StBerG):
- laufende Lohnabrechnungen,
- Kontieren und Buchen laufender Geschäftsvorfälle;
- Erstellung und Pflege Ihres Kassenbuches;
- Fertigen der Lohnsteueranmeldungen,
- Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen,
- Datenerfassung nach Belegen, die durch den Auftraggeber oder eine andere dazu befugte Person kontiert wurden,
- Datenerfassung nach verbindlichen Buchungsanweisungen des Auftraggebers oder einer anderen hierzu befugten Person,
- Schreiben der Rechnungen an Ihre Kunden,
- Pflege Ihres Zahlungsverkehrs,
- Pflege Ihres Mahnwesens,
- Sonstige Schreibarbeiten,
- Sonstige Rechenarbeiten,
- Alle Leistungen innerhalb des für Anextätigkeiten eingeräumten gesetzlichen Rahmens.
Weitere Leistungsangebote:
- Hilfsstellung bei den Entwürfen diverser Druckereierzeugnisse
o Visitenkarten
o Flyer
o Gutscheine
o Werbeplakate
o Werbepanner
o Plattendruck
- Entwicklung einer Onlinepräsenz, von einfach bis umfangreich
Wir übernehmen nur Aufträge,
für deren Bearbeitung die erforderlichen Fähigkeiten,
Erfahrungen und Mitarbeiter bereitgestellt werden können.